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Standard-vertragsbedingungen Hausbesitzer
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A)
Hausbesitzer erhalten per Mail automatisch eine Kopie der Buchungsbestätigung des Kunden zugesendet und sind daher verantwortlich dafür, dass im Register von Abooking jederzeit eine gültige E-Mail-Adresse gespeichert ist.
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B)
Der Vertrag ist gültig ab dem Tag seiner Annahme. Der Vertrag kann von beiden Partnern fristlos gekündigt werden, erfolgte Buchungen sind jedoch zu respektieren und können nicht gekündigt werden.
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C)
Das Ferienhaus wird in allen Ländern im Internet vermarktet. Die Standardinformationen über das Ferienhaus werden automatisch in die Sprachen übersetzt, in denen Abooking alle seine Ferienhäuser vermarktet. Der beschreibende Text kann auf der Homepage von Abooking zur Übersetzung gesendet werden. Die Übersetzung wird durch ein professionelles Büro ausgeführt, das seine Dienste dem Ferienhausbesitzer direkt in Rechnung stellt.
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D)
Abooking
haftet nicht für die eigentliche Vermietung und nimmt keine Besichtigungen des Ferienhauses vor. Dies liegt in der Verantwortung des Besitzers.
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E)
Abooking
ist ein Verwaltungssystem zum Vermieten durch Ferienhausbesitzer; Ferienhausbesitzer können die Wochen, in denen eine Vermietung gewünscht wird, beliebig freigeben oder sperren.
Abooking verlangt keine Bindung, Ferienhausbesitzer können beliebig sperren oder freigeben. Der Ferienhausbesitzer hat eine eigene Verwaltungsseite und hat die volle Kontrolle; hierfür bezahlt der Ferienhausbesitzer nur eine Buchungsgebühr von 10% für alle Buchungen, die online über das
Abooking-System getätigt werden. ZAHLUNG NUR BEI ERFOLG.
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F)
Der Vermieter ist verpflichtet, korrekte Angabe über sein Ferienhaus und die Aktivitäten zu machen. Falls es zu Änderungen des Ferienhauses, der Umgebung oder anderer Faktoren kommt, die Einfluss auf den Aufenthalt des Mietnehmers haben können, sind diese umgehend in der Datenbank von
Abooking zu vermerken, und ein Mietnehmer, der gebucht hat, muss hierüber informiert werden. Beachten Sie, dass das Ferienhaus vor der Ankunft des Mietnehmers gereinigt und in einwandfreiem Zustand sein muss.
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G)
STORNIERUNG: Falls ein Kunde das Ferienhaus storniert, akzeptiert der Ferienhausbesitzer, dass
Abooking das Ferienhaus in dem stornierten Zeitraum ab Stornierungsdatum und vier Wochen danach für die private Verwendung sperrt. Der Besitzer bezahlt bei der Stornierung die Kaution an den Kunden zurück, falls noch mehr als 45 Tage bis zur Ankunft verbleiben. Bei Stornierungen später als 45 Tage vor der Ankunft ist der Mieter zur Entrichtung der vollen Miete verpflichtet, falls das Ferienhaus im entsprechenden Zeitraum nicht vermietet wird. Die Gebühr an
Abooking von 10% wird dem Besitzer gutgeschrieben.
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H)
Die Kunden bezahlen bei ihrer Ankunft die vereinbarte Restmiete und eventuell eine Kaution (falls gewünscht). Diese Kaution ist dem Kunden bei der Abreise zurückzuzahlen, nachdem das Haus inspiziert wurde und eventuelle Extrakosten und/oder Kosten für eventuelle Schäden abgezogen wurden. Falls Schäden am Haus oder dem Inventar entstanden sind, muss der Vermieter dies mit dem Mietnehmer vor Abreise des Mietnehmers abklären und regulieren.
Abooking übernimmt keine Haftung.
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I)
Abooking
kommt nicht für Mängelrügen und eventuelle andere Forderungen zwischen Ferienhausbesitzer und Mietnehmer auf.
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J)
Kann der Ferienhausbesitzer unter Verletzung dieses Vertrags kein Mietobjekt zur Verfügung stellen, haftet er gegenüber dem Mietnehmer für die finanziellen Verluste, die aufgrund dieses Sachverhalts entstehen. Der Ferienhausbesitzer muss den Mietnehmer entschädigen oder ein zufrieden stellendes Ferienhaus beschaffen. Die finanzielle Haftung des Ferienhausbesitzers ist auf die vom Mietnehmer gezahlte Mietsumme begrenzt.
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K)
Der Vermieter verpflichtet sich, umgehend alle Veränderungen am Mietobjekt und der näheren Umgebung zu melden, die nicht abzuwenden sind und entstehen, nachdem der Mietvertrag für das Ferienhaus unterzeichnet ist. Dies gilt auch für Veränderungen, Störungen und Einschränkungen, die durch Dritte verursacht werden.
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L)
Alle Streitigkeiten, die aufgrund des vorliegenden Vertrags entstehen, sind nach Möglichkeit gütlich und auf eine für beide Parteien akzeptable Weise zu lösen.
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